"Klagemauer" 1968
Paul Halbhuber
Naturstein
Die Ausstattung der großräumigen, modernen Verwaltungsgebäude mit abstrakter Kunst, die dem Betrachter die Gewöhnung an neuartige Sehweisen abverlangt, bürgerte sich seit den 1960er Jahren ein. Vor allem die Sockelgeschosse der häufig eintönig wirkenden Fassaden verkleidete man mit kleinteiligen strukturierten Werken, die Belebung, aber keine Unruhe in das Straßenbild bringen sollten.
Exemplarisch für dieses neue Formengefühl ist das abstrakte Relief von dem Bildhauer Paul Halbhuber (1909-1995) an der Fassade des Neuen Gerichtshaus aus dem Jahre 1968. An diesem Gebäude lässt sich die Spannbreite der formalen Möglichkeiten solcher "Kunst am Bau" besonders gut ablesen. Seit 1982 ist von dem Künstler Manfred Lohrengel eine zweite, nur wenige Meter entfernte Wandgestaltung hinzugekommen. Der Vergleich ist umso spannender, da sich beide Künstler mit der Funktion des Gerichtsgebäudes auseinander gesetzt haben. Während Halbhuber aus unregelmäßigen Steinblöcken ein klar gegliedertes, ausgewogenes Gefüge gemauert hat, um Recht und Gesetz als ein festes, unumstößliches Fundament der Gesellschaftsordnung darzustellen, wird in Lohrengels Arbeit die Abhängigkeit des Rechtes von seinen menschlichen Vertretern problematisiert. Die teils realistisch, teils stark verfremdet wiedergegebenen Figuren, die hier in wechselnder An- und Aufsicht als Richter, Beisitzer oder Angeklagte gezeigt werden, zwischen Aktenbergen eingeklemmt und durch Paragraphenwirrwarr bedroht, verweisen auf die Interessenkonflikte und vielfachen menschlichen Schwächen, die die Rechtsprechung behindern können.
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